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Dezember 2022

| Weihnachten

| Winterdienst geht alle an!

Pünktlich zu Beginn der kalten Jahreszeit weist die Geschäftsführung der WBG auf die Räum- und Streupflicht bei winterlichen Bedingungen hin.

Sofern der Winterdienst nicht von einem Hausmeisterdienst durchgeführt wird, sind die Mitglieder/Bewohner für das Räumen und Streuen der Wege und Zugänge an den Gebäuden zuständig.

In der Regel gilt die Räum- und Streupflicht wochentags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr und am Wochenende ab 8:00 Uhr.

Siehe Satzung der Stadt Sondershausen, Abs. III Winterdienst § 11 (Schneeräumung), § 12 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte.