Unsere Geschäftsstellen in Sondershausen, Greußen und Ebeleben bleiben vom 24.12.2019 - 01.01.2020 geschlossen. Ab 02.01.2020 sind wir wieder für Sie da. Im Havariefall wenden Sie sich bitte an die Rettungsleistelle 0 36 31-8 93 80 bzw. finden Sie an den Informationstafeln im Hauseingang wichtige Telefonnummern.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr.
Pünktlich zu Beginn der kalten Jahreszeit weist die Geschäftsführung der WBG auf die Räum- und Streupflicht bei winterlichen Bedingungen hin.
Sofern der Winterdienst nicht von einem Hausmeisterdienst durchgeführt wird, sind die Mitglieder/Bewohner für das Räumen und Streuen der Wege und Zugänge an den Gebäuden zuständig.
In der Regel gilt die Räum- und Streupflicht wochentags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr und am Wochenende ab 8:00 Uhr.
Siehe Satzung der Stadt Sondershausen, Abs. III Winterdienst § 11 (Schneeräumung), § 12 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte.