Mitgliederversammlung 2021
Sehr geehrte Mitglieder,
nach wie vor ist nicht mit Sicherheit abzusehen, ob wir unsere Mitgliederversammlung 2021 als Präsenzveranstaltung durchführen können. Diese ist natürlich in jedem Falle vorzuziehen, um Ihnen Ihre Mitgliederrechte vollumfänglich zu gewährleisten.
Sollten die Pandemie bzw. die hieraufhin ergangenen Kontaktbeschränkungen eine Präsenzveranstaltung nicht zulassen, werden der Vorstand und der Aufsichtsrat von den Möglichkeiten des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erneut Gebrauch machen müssen.
Die Überlegungen gehen dabei vom Umlaufverfahren bis zur virtuellen Mitgliederversammlung.
Wir werden Sie rechtzeitig informieren.
Bis dahin … bleiben Sie gesund