Haustürschlüssel ist abgebrochen oder gar verloren! Was ist zu tun!
In der letzten Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Schlüssel abgebrochen, verlegt oder gar verloren werden. Dann stellt sich die Frage: „Was muss ich tun?“.
1) Ist der Schlüssel abgebrochen, informieren Sie uns umgehend! Der Schlüssel ist aufzubewahren und der WBG „Fortschritt“ auszuhändigen. Andernfalls sind Sie in der Pflicht den Nachweis zu erbringen, dass der Schlüssel ordnungsgemäß entsorgt wurde und kein unbefugter Zutritt zum Gebäude erhält.
Bei Schlüsselverlust gehen Sie bitte wie folgt vor: 1) Kontrollieren Sie alle Taschen/Beutel, ob der Schlüssel zwischen oder unter andere Gegenstände oder den Saum der Tasche gerutscht ist.
2) Suchen Sie alle Orte ab, an denen Sie zuletzt gewesen sind. Eventuell hat jemand beim Einkaufen den Schlüssel gefunden und abgegeben.
3) Findet sich der Schlüssel nicht wieder, informieren Sie die WBG „Fortschritt“ unverzüglich. Können Sie ein Diebstahl nicht ausschließen, ist die Polizei zu informieren. Haben Sie den Schlüssel z. B. gekennzeichnet oder im Schloss stecken lassen, muss das Schließsystem des gesamten Hauseinganges ausgetauscht werden. Hier besteht „Gefahr in Verzug“!
In allen Fällen empfehlen wir Ihnen Ihr Wohnungstürschloss auszutauschen. Benötigen Sie unsere Hilfe, rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
4) Fragen Sie im örtlichen Fundbüro nach, ob Ihr Schlüssel abgegeben wurde.
Vorsorge gegen Schlüsselverlust Bei geplanten Aktivitäten hinterlegen Sie einen Schlüssel bei Freunden oder Bekannten, so dass Sie danach den Schlüssel einfach wieder abholen. Dies ist zweckmäßig, damit Sie im Notfall, ohne Schlüsseldienst, in die Wohnung gelangen.
Information zur Bezahlung Sobald die Bestellung ausgelöst wurde, sind die Kosten für einen neuen Schlüssel oder für das Schließsystem vom Mieter/Mitglied zu tragen. Finden Sie den Schlüssel wieder, ist dies der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen. Sie sind umgezogen und finden den Schlüssel wieder, ist dieser in der Geschäftsstelle abzugeben. Kosten werden nicht erstattet.
Hinweis Nicht in jeder Versicherung ist eine Kostenübernahme bei Schlüsselverlust enthalten. Fragen Sie daher bei Ihrer Versicherung nach, damit Sie im Notfall ausreichend geschützt sind.